Montag, 22.08.2011
Ein Mieterhöhungsverlangen ist nicht deshalb formell unwirksam, weil der Vermieter nicht den neuesten Mietspiegel, der kurz zuvor veröffentlicht worden ist, sondern den bisher geltenden Mietspiegel vewendet hat.
Vermieter muss Mieterhöhung begründen
Hintergrund
Der Vermieter einer Wohnung in Berlin hat den Mieter mit Schreiben vom 29.6.2011...[mehr]