Balkon

Balkon: Die Bestandteile, die den Balkon selbst bilden, sind Gemeinschaftseigentum. Dazu gehören sämtliche Fassadenbestandteile, wie die gegossene Betonbodenplatte und die Außenwände, das Balkongitter, eine Isolierschicht und alles andere, was der Baustabilität und dem Feuchtigkeitsschutz dient. Dagegen gehören der Raum auf dem Balkon selbst und die darauf angebrachten Gegenstände, wie Blumenkästen und Lampen zum Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers. Aber auch Bodenfliesen, die zur Zierde fest verlegt sind, gehören zum Sondereigentum, so dass Reparaturen vom jeweiligen Wohnungseigentümer selbst zu zahlen sind.

Zurück