Stellplätze

Stellplätze für PKW in Sammelgaragen können zum Sondereigentum einer Wohnung gehören, soweit dies bei der Teilung des Gebäudes vereinbart wurde und Entsprechendes ins Grundbuch eingetragen wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die Fläche durch dauerhafte Markierungen abgegrenzt ist. Dagegen gehören Stellplätze auf Freiflächen unter freiem Himmel immer zum Gemeinschaftseigentum und können niemals zum Sondereigentum werden. Allenfalls die Einräumung eines Sondernutzungsrechts zu Gunsten eines Wohnungseigentümers kommt hier in Betracht.

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