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Wenn Kosten in einer Eigentümergemeinschaft nach dem Verteiler “Personenzahl” abgerechnet werden, benötigen wir für die Hausgeldabrechnung die Zahl Personen, die in der Wohnung – insbesondere, wenn sich im Laufe des Jahres etwas ändert. Nutzen Sie dazu einfach unser Formular.